Was hat ein Kinderhort mit der Kommune zu tun?
In erster Linie denkt man an die Trägerschaft - dass die Stadt die Gebäude und das pädagogische Betreuungspersonal stellt und dafür Gebühren verlangt.
Aber eine Kindertagesstätte wie unser neuer Hort ist viel mehr!
Sie tragen dazu bei, dass sich die Kinder in ihrer Persönlichkeit und in ihrer Gemeinschaftsfähigkeit entwickeln können und unterstützen dabei wesentlich die Eltern in der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.
Der umfassende gesellschaftliche Wandel, der sich insbesondere in einem veränderten Rollenverständnis der Partner zeigt, macht einen kontinuierlichen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung notwendig. Eltern brauchen und erwarten ein flexibles, modernes Betreuungsangebot mit maßgeschneiderten Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit als Träger stellt mit dem Hort an der Schulstraße, den Familien ein fachlich hochwertiges und modernes Angebot zur Bildung, Betreuung und Erziehung zur Verfügung, das mit dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) noch weiter verbessert wurde.
Die pädagogische Ausrichtung des städtischen Hortes hat sich innerhalb des vom BayKiBiG vorgegebenen Rahmens zu halten.
Die für die Einrichtung vorliegende Konzeption zeigt das Profil unserer Kinderbetreuung auf, welche Angebote sie bieten kann, welche Ziele sie sich gesetzt hat und wie sie sich die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und anderen Institutionen vorstellt.
Sie stellt die Richtschnur und Verpflichtung für unsere Einrichtung dar und gibt den Eltern wertvolle Einblicke.
Es freut mich sehr, dass Sie sich für unseren städtischen Hort in Neumarkt-Sankt Veit entschieden haben und darf Sie somit recht herzlich in unserer Einrichtung begrüßen!
Ihr
Erwin Baumgartner